AGB
1. Allgemeines
Alle Lieferungen und Leistungen (im folgenden nur als Lieferungen bezeichnet) erfolgen ausschließlich zu unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen. Unsere AGB gelten nur gegenüber Kaufleuten im Sinn von § 24 AGBG. Die Bedingungen des Bestellers haben für uns keine Gültigkeit, auch wenn diesen durch uns nicht ausdrücklich widersprochen wird oder auch wenn die Bedingungen des Bestellers bestimmen, dass anderslautende Bedingungen für ihn nicht verpflichtend sind oder erst durch schriftliche Bestätigung durch ihn gelten sollen. Mit der Aufgabe der Bestellung gelten unsere Bedingungen als anerkannt und anderslautende Bedingungen gelten als unwirksam.
Unsere Angebote sind unverbindlich und gelten bis 14 Tage nach dem Tag der Offerte, wenn es nicht anders vermerkt ist.
Unser Liefer- und Servicepersonal ist nicht zur Abgabe für uns rechtsverbindlicher Erklärungen bevollmächtigt. Insoweit werden Lieferverträge und hierzu getroffene Änderungen und Nebenabreden erst durch unsere schriftliche Bestätigung gültig.
Für unser Standardprogramm gelten die in unserer Preisliste angegebenen Nettolistenpreise. Für den Fall, dass nach der Abgabe eines Angebotes oder einer Auftragsbestätigung oder nach der Veröffentlichung unserer Preisliste eine Kostensteigerung bzgl. Lohn, Material oder Zinsen eintritt, auf die wir keinen Einfluss haben, behalten wir uns eine entsprechende Preiskorrektur vor.
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich jeweils gültiger Mehrwertsteuer. Porto und Verpackung werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Warenlieferungen im Liefergebiet erfolgen ab einem Nettobestellwert von € 154,00 frei Haus. Andere Lieferungen, insbesondere außerhalb unseres Liefergebietes, erfolgen gegen Aufpreis nach Absprache. Liefergebiet ist das Gebiet im Umkreis von 100 km um den Sitz Schnieders GmbH.
2. Lieferbedingungen
Lieferungen erfolgen gewöhnlich sofort ab Lager. Sollten dennoch nicht alle Teile einer Bestellung sofort ab Lager geliefert werden können, sind wir berechtigt, in zumutbarem Umfang Teillieferungen durchzuführen.
Einseitige Terminsetzungen des Bestellers haben für uns außerhalb des Verzugs keine rechtliche Bindung. Wir sind aber dennoch bemüht, einseitige Terminvorgaben einzuhalten. Sollte eine Einhaltung solcher Termine nicht möglich sein, sind wir vorbehaltlich des nachstehenden Absatzes auch dann zur Lieferung berechtigt, wenn die Ware erst nach dem Termin bei dem Besteller eintreffen sollte.
Können wir unseren Lieferverpflichtungen nicht vollständig oder gar nicht nachkommen, so hat uns der Besteller durch eingeschriebenen Brief eine Nachfrist von mind. 2 Wochen einzuräumen. Haben wir die Nachfrist verstreichen lassen, ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. zu kündigen. Rücktritt oder Kündigung sind uns durch eingeschriebenen Brief mitzuteilen. Auf Schadenersatz haften wir nur im Rahmen der Regelung in Ziffer 5. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Betriebsstörungen im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers, insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg sowie alle Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zu Kündigung oder Rücktritt. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.
3. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind innerhalb 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Wechsel werden nicht als Zahlungsmittel angenommen.
Unsere Außendienstmitarbeiter sind ohne ausdrückliche Inkassovollmacht nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen.
Die Aufrechnung mit Gegenforderungen, die weder rechtskräftig festgestellt, noch unbestritten oder von uns anerkannt sind, ist ausgeschlossen. Ebenso die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten, soweit nicht die Gegenforderung auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Mit dem Tage der Fälligkeit sind unsere Forderungen mit 5% p.a. zu verzinsen. Tritt Zahlungsverzug ein, sind wir berechtigt, Verzugszinsen von 4% über Bundesbankdiskontsatz p.a. zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens behalten wir uns vor. Der Besteller ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Wird nach Vertragsschluss Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bestellers gestellt oder bestehen begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit bzw. werden uns derartige Umstände unverschuldet erst nach Vertragsschluss bekannt, haben wir ein Leistungsverweigerungsrecht, solange nicht alle unsere Forderungen aus demselben rechtlichen Verhältnis (§ 273 BGB) erfüllt worden sind und uns hinsichtlich der sonstigen noch offenen Forderungen angemessene Sicherheit bestellt worden ist. Falls diesem Verlangen nicht innerhalb einer Frist von 2 Wochen entsprochen wird, sind wir ohne Setzen einer Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu beanspruchen. Befindet sich der Besteller in Zahlungsverzug, bestehen so lange begründete Zweifel an dessen Zahlungsfähigkeit, wie er nicht dargelegt und bewiesen hat, dass der Verzug auf anderen Gründen beruht.
Die Ware bleibt bis zur entgültigen Bezahlung unser Eigentum. Es gilt der erweiterte Eigentumsvorbehalt
4. Gewährleistung
Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB bestehenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Bei ordnungsgemäßer Untersuchung erkennbare Mängel sind innerhalb von 14 Arbeitstagen nach Ablieferung zu rügen, versteckte Mängel unmittelbar nach Feststellung, spätestens jedoch 3 Monate nach Ablieferung.
Bei von uns anerkannten Beanstandungen hat der Besteller uns Gelegenheit zu geben, nach unserer Wahl innerhalb einer angemessenen Frist nachzubessern oder kostenlosen Ersatz zu liefern. Sind wir dazu nicht bereit oder in der Lage oder schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung zu verlangen. Auf Schadenersatz haften wir nur im Rahmen der Regelung in Ziffer 5. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Wir übernehmen keine Garantie für den hygienischen Zustand der Geräte. Ansprüche, die auf Nichtbeachtung unserer schriftlich oder mündlich überlieferten Anweisungen zurückzuführen sind, sind ausgeschlossen.
5. Haftungsbeschränkung
Unsere Haftung auf Schadensersatz, egal aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch die aus Delikt oder Gewährleistung, ist wie folgt beschränkt: Unsere Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers.
Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft geltend macht. In jedem Fall ist unsere Haftung jedoch auf Ersatz des Schadens begrenzt, der typischerweise bei Geschäften, die Gegenstand dieses Auftrags sind, entsteht.
6. Eigentumsvorbehaltssicherung
Veräußert der Besteller von uns gelieferte Waren, so tritt uns der Besteller schon jetzt die ihm aus der Veräußerung entstehende Forderung an seinen Abnehmer ab, bis die vollständige Tilgung unserer Forderungen an den Besteller erreicht ist.
Wir können verlangen, dass der Besteller seinen Abnehmer von der Abtretung seiner Forderung an uns informiert und uns die Auskünfte erteilt und entsprechende Unterlagen aushändigt, die notwendig sind, unsere Rechte gegenüber dem Abnehmer geltend zu machen. Nach eingetretenem Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, dem Abnehmer des Bestellers die Abtretung der Forderung anzuzeigen.
Der Besteller ist zum Inkasso der an uns abgetretenen Forderungen nur solange berechtigt, als er mit seinen sämtlichen Verbindlichkeiten uns gegenüber nicht in Zahlungsverzug kommt, auch wenn diese aus anderen Kaufabschlüssen stammen. Im Falle der Zahlungseinstellung, der Beantragung oder Eröffnung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens ist der Besteller nicht mehr zum Inkasso der abgetretenen Forderungen berechtigt.
Übersteigt der Wert der gegebenen Sicherheiten unsere Forderungen einschließlich der noch nicht fälligen und aller uns entstehenden Kosten um mehr als 20%, sind wir auf Verlangen des Bestellers zur Freigabe von überschießenden Sicherheiten nach seiner Wahl verpflichtet. Von einer etwaigen Pfändung oder von sonstigen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen noch in unserem Eigentum befindlichen Waren oder die uns abgetretenen Forderungen hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen. Die Kosten eines etwaigen Interventionsprozesses hat er in Vorleistung zu erbringen und, wenn der Prozessgegner sie nicht erstattet, endgültig zu tragen.
7. Besondere Bedingungen für Mietverträge
Mietverträge werden für die Dauer von mindestens 48 Monaten geschlossen, es sei denn, es ist ausdrücklich anders vereinbart. Sollte nach o.g. Ablauf vorab keine Kündigung (3 Monate vorher) eingehen, verlängert sich automatisch der Vertrag um jeweils 1 Jahr.
Endet das Mietverhältnis vorzeitig infolge einer schuldhaften Vertragsverletzung des Mieters, sind wir berechtigt, als entgangenen Gewinn pauschal drei Monatsmieten geltend zu machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens behalten wir uns vor. Der Besteller ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge der vorzeitigen Vertragsbeendigung kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Der Mietpreis für jeden Büro-Kaffee-Automaten wird auf Monatsbasis berechnet. Er ist monatlich im voraus, spätestens am 3. Werktag des Monats, an uns zu zahlen.
Im Mietpreis sind nicht inbegriffen:
a) die Kosten des Transportes außerhalb unseres Liefergebietes;
b) die Kosten durch oder namens des Vermieters zu haftende Aufsicht auf das gemietete Objekt. Bei Zustandekommen eines Mietvertrages wird 10 Tage vor dem Aufstellungstermin eine Kaution fällig. Erst nach Beendigung des Mietvertrages und nach Rückgabe des gemieteten Objektes durch den Mieter an den Vermieter wird die geleistete Kaution zurückgezahlt. Die Kaution wird nicht verzinst.
Während der Laufzeit des Mietvertrages verpflichtet sich der Mieter, ausschließlich Ware der Schnieders GmbH zu verwenden. Die Büro-Kaffee-Automaten dürfen ausschließlich mit Ware der Firma Schnieders versehen werden. Das Selbstfüllen der Ware oder das Ersetzen durch nicht von uns gelieferte Ware ist untersagt. Sollte doch mit Ware, die nicht von uns gekauft wurde, der Automat gefüllt und betrieben werden, sind wir berechtigt vom Vertragsabschluß bis zum Ende der Laufzeit, das 2½ fache an Miete zu verlangen und zu berechnen. Außerdem sind die Reparaturen extra zu bezahlen.
Der Mieter ist verpflichtet, das gemietete Objekt in dem Zustand zu erhalten, in dem er es empfangen hat, und gemäß unseren Anweisungen zu gebrauchen. Der Mieter ist gehalten, den ihm mündlich oder schriftlich überlieferten Anweisungen über Wartung und Pflege der Mietobjekte gemäß Bedienungsanleitung nachzukommen. Reparatur, Pflege und Wartung sind ausschließlich durch unser Fachpersonal oder einer von uns lizenzierten Firma auszuführen.
Falls der Mieter das gemietete Objekt schuldhaft beschädigt oder ein Defekt durch unsachgemäßen Gebrauch oder Verwendung unzulässiger Flüssigkeiten auftritt, ist er gehalten, den Vermieter schadlos zu stellen, insbesondere hinsichtlich der Kosten für erforderlich werdende Reinigungs- oder Reparaturarbeiten.
Die Verpflichtung des Mieters zur Fortzahlung der vereinbarten Miete wird durch einen unverschuldeten, nur vorübergehenden Ausfall des Gerätes oder Lieferengpass hinsichtlich Zubehör nicht berührt. Vorübergehend ist ein Ausfall oder Lieferengpass, der die Dauer von 1 Woche nicht überschreitet.
Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass das Objekt ausreichend durch eine Versicherung gegen Diebstahl, Beschädigung und Zerstörung abgesichert ist.
Ohne Zustimmung des Vermieters ist es dem Mieter untersagt:
- Veränderungen am Gerät vorzunehmen
- Objekte weiterzuvermieten oder zu veräußern
- den Aufstellungsort außerhalb der Betriebsräume zu verändern.
Der Mieter verpflichtet sich, im Falle von ihn betreffenden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen den Vermieter umgehend zu benachrichtigen und den Vollstreckenden über das Mietverhältnis in Kenntnis zu setzen.
8. Besondere Bedingungen für Kaufverträge
Wir gewähren für alle Automaten, bei Neugeräten eine 12-monatige Garantie, bei Gebrauchtgeräten eine 3-monatige Garantie auf die technischen Teile. Die Garantie beinhaltet nicht die Verschleißteile im Automaten wie (Filter, Filterpapier, Schläuche , Dichtungen). Grundvoraussetzung für die Garantieleistung sind pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Wartung des Automaten.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Schnieders GmbH.
10. Salvatorische Klausel
Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
11. Datenschutz
Wir weisen darauf hin, dass die mit dem Vertragsverhältnis anfallenden Daten gespeichert werden.
01.03 Schnieders GmbH